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Die NIS2-Richtlinie verschärft die EU-Cybersicherheitsregeln für wesentliche und wichtige Einrichtungen. Geltungsbereich, Anforderungen und Compliance.
July 3, 2026
Die NIS2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) ist ein EU-Gesetz, das die Cybersicherheitsanforderungen fuer Organisationen mit wesentlichen und wichtigen Diensten verschaerft. Sie erweitert den Geltungsbereich der urspruenglichen NIS-Richtlinie, schreibt staerkeres Risikomanagement, Meldepflichten und Verantwortung der Leitung vor und gilt fuer weit mehr Sektoren und mittelstaendische Unternehmen als ihre Vorgaengerin.
NIS2 erweitert die urspruengliche NIS-Richtlinie deutlich. Wo NIS begrenzte Sektoren abdeckte, ist NIS2 viel breiter und umfasst den Mittelstand. Die Verantwortung wechselt von leicht zu direkter Leitungsverantwortung, die Durchsetzung von schwaecheren zu strengeren Strafen. In Deutschland setzt das BSI die Vorgaben um und begleitet betroffene Einrichtungen.
Wesentliche und wichtige Einrichtungen aus vielen Sektoren, nun einschliesslich zahlreicher mittelstaendischer Unternehmen, die unter der urspruenglichen NIS-Richtlinie ausserhalb des Geltungsbereichs lagen.
Risikomanagement-Massnahmen (einschliesslich Zugriffskontrolle und MFA), fristgerechte Meldung von Vorfaellen, Sicherheit der Lieferkette und direkte Verantwortung der Leitung.
NIS2 erwartet starke Zugriffskontrolle und nachweisbare Verantwortung. Identity-Governance, Zugriffsueberpruefungen und Audit-Trails liefern diesen Nachweis.